Die elektronische Patientenakte (ePA)
Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen
Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen
elektronische Patientenakte (ePA)
Kurzbeschreibung
Die neue ePA für alle ist die sogenannte Opt-Out-Version der elektronischen Patientenakte. Bislang war es so, dass alle Patientinnen und Patienten selbst eine ePA bei ihrer Krankenkasse beantragen mussten. Das ist nun nicht mehr der Fall. Dann wird für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland automatisch eine elektronische Patientenakte angelegt – außer, sie widersprechen.
Gesundheitsdaten werden nutzbar
In der ePA für alle werden relevante Gesundheitsdaten gebündelt und für den Versorgungsalltag nutzbar gemacht. Denn diese Daten liegen nun übersichtlich vor und können deutlich einfacher von Heilberuflerinnen und Heilberuflern eingesehen werden. Die Patientin bzw. der Patient muss nicht mehr jeden Zugriff auf die ePA einzeln freigeben – im Behandlungskontext können Sie bei gesetzlich Versicherten auch ohne die explizite Zustimmung auf die Daten zugreifen. Voraussetzung ist immer, dass die Patientin bzw. der Patient nicht widersprochen hat.
Versorgung wird individueller
Die ePA für alle verschafft dem behandelnden medizinischen Personal besseren Überblick. Durch den schnellen Zugriff auf die Gesundheitsdaten können Ärztinnen, Apotheker und Pflegekräfte ihre Patientinnen und Patienten noch individueller behandeln und so beispielsweise die Therapie besser auf Vorerkrankungen abstimmen oder einfacher Koexistenzen zwischen Krankheiten erkennen.
Unser ePA-Aufklärungsbogen
Bei Ihrem Besuch in unserer Praxis erhalten Sie den ePA-Aufklärungsbogen. Damit können Sie ganz unkompliziert entscheiden, ob Sie der Datenübertragung Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) zustimmen möchten oder nicht.

Haben Sie weitere Fragen zur elektronischen Patientenakte? Unser medizinisches Fachpersonal steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.